ERIKA

 

Wenn eine Frau Gewalt erleidet und eine dringende medizinische Versorgung benötigt, kann sie sich direkt zur Triage in der Notaufnahme begeben, ohne sich an der Rezeption anzumelden, und wird sofort für eine erste Einschätzung der Situation empfangen. Sie wird dann sofort in einer geschützten Ambulanz untersucht, ohne dass eine Begleitperson anwesend ist. Das medizinische Personal schätzt die Situation der Frau sofort ein und bezieht, nachdem die Frau ihr Einverständnis gegeben hat, die Polizei und die Mitarbeiterin der Kontaktstelle gegen Gewalt, ein. Die Polizei kann der Frau Hilfe, Schutz und genaue Informationen bieten. Die  Mitarbeiterin der Kontaktstelle gegen Gewalt bieten, mit dem Einverständnis der Frau und auf Abruf der Notaufnahme, eine individuelle Beratung an, gegebenenfalls auch direkt im Krankenhaus. 

Mit einem Vereinbarungsprotokoll setzten die Abteilung für Soziales des Landes, die Südtiroler Sanitätsbetrieb, die Polizei und die Frauenhausdienste  den "Nationalen Leitfaden für Gesundheitsbehörden und Krankenhäuser zur Entlastung und sozio-medizinischen Betreuung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind" um, der mit Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 24. November 2017 genehmigt wurde.